Zugänglichkeitserklärung

Zuletzt aktualisiert: 8/08/2025

Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates zugänglich zu machen.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für handicap.belgium.be

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise den Zugänglichkeitsanforderungen.

Unzugänglicher Inhalt

  • Einige Links weisen einen zu geringen Kontrast auf, um sich ausreichend vom Hintergrund abzuheben (WCAG 1.4.1).
  • Es wurden leere Hyperlinks gefunden (WCAG 2.4.4; 1.4.2).
  • Die Untermenüs der Hauptnavigation sind nicht über die Tastatur zugänglich.

Vorgeschlagene Alternativen

Wenn in der Hauptnavigation ein Menüpunkt mit einem Untermenü über die Tastatur aktiviert wird, öffnet sich eine Übersichtsseite mit dem Inhalt des Untermenüs in Form von Hyperlinks auf der Webseite selbst.

Aktionsplan

Die gefundenen Fehler werden im Herbst 2025 behoben.

Vorbereitung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Zugänglichkeitserklärung wurde am 12.07.2023 erstellt.

Die Zugänglichkeitserklärung wurde zuletzt am 21.05.2025 überarbeitet.

Feedback und Kontaktdaten

FÖD Soziale Sicherheit
Kommunikationsdienst
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 Bus 145
1000 Brüssel

Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie keine Antwort, oder sind Sie mit der Antwort, die Sie erhalten, nicht zufrieden? Sie können sich an den föderalen Ombudsmann wenden:

Haben Sie noch weitere Fragen?

Sie können auf dieser Website nicht finden, was Sie suchen? Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Akte? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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