Zuletzt aktualisiert: 21/10/2025
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Benutzerleitfaden
Die Geschichten von Personen mit Behinderungen (PMH), die geparkt haben und zu Unrecht einen Strafzettel bekommen haben, sind Legion. Auch die ungültigen Parkkarten für Personen mit Behinderungen, die im Umlauf sind, sind anstößig.
Tatsächlich nutzen immer mehr Städte und Gemeinden digitale Anwendungen, auch für die Parkraumüberwachung. Bisher war es nicht möglich, Parkkarten für PMH digital zu kontrollieren, was die Durchsetzung des (digitalen) Parkrechts für Personen mit Behinderungen problematisch macht und die Unterstützung für die Parkkarte untergräbt. Außerdem betreibt fast jede Gemeinde ihr eigenes Parkberechtigungssystem, so dass sich der Inhaber einer Parkkarte in jeder dieser Gemeinden separat registrieren lassen muss. Das macht es für diese Zielgruppe (zu) kompliziert und verwirrend.
Doch das wird sich bald ändern.
Städte- und Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit
Seit fast zwei Jahren arbeiten die Vereinigung flämischer Städte und Gemeinden (VVSG), die Union des villes et communes de Wallonie (UVCW) und Brulocalis zusammen mit der Stadt Antwerpen und der Stadt Brüssel sowie anderen wallonischen und flämischen Städten an einer breit abgestützten Lösung zur Durchsetzung des Parkrechts für Personen mit Behinderungen (PMH). Sie tun dies in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Personen mit Behinderungen (DG HAN) des FÖD Soziale Sicherheit, die für die Bereitstellung anonymisierter Daten von Parkausweisen zuständig ist.
Die vorgeschlagene Lösung kann in allen belgischen Städten eingesetzt werden, in denen das Parken geregelt ist (blaue Zonen oder gebührenpflichtiges Parken). Eine einheitliche Lösung für alle Städte und gemeinsam erleichtert Personen mit Behinderungen nicht nur das Leben, sondern kommt auch den Städten und Gemeinden selbst zugute, da das neue System weniger betrugsanfällig ist.
Welche Rolle spielt der FÖD Soziale Sicherheit/die DG HAN?
Die DG HAN ist lediglich für die Bereitstellung anonymisierter Daten über die ausgestellten Parkausweise verantwortlich. Anhand dieser Daten erkennt die App, welche Ausweise gültig sind, sodass kein Missbrauch möglich ist. Das bedeutet, dass die DG HAN ansonsten keine Verantwortung für die App trägt und auch keine technische oder praktische Hilfe bei deren Nutzung leisten kann.
Warum zur digitalen Durchsetzung übergehen?
Um den Betrug einzudämmen, hat die GD Personen mit Behinderungen die Anwendung Handi2Park entwickelt, mit der die Durchsetzungsbehörden überprüfen können, ob es sich um eine gültige Parkkarte handelt. Dies funktioniert durch Eingabe der Parkkartenummer in die Applikation oder durch Scannen des QR-Codes auf der Parkkarte. Dies erwies sich jedoch als unzureichend. So waren beispielsweise Kopien von Parkkarten im Umlauf, was dazu führte, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig dieselbe gültige Parkkarte nutzten.
Immer mehr belgische Städte entscheiden sich für die digitale Durchsetzung der Parkvorschriften: Registrierung des Nummernschilds per SMS, mit einer Applikation oder am Kassenautomaten, kombiniert mit der Durchsetzung über ein digitales Tablet oder ein Scan-Fahrzeug. Leider sind Parkkarten für Personen mit Behinderungen derzeit eine Ausnahme von dieser Parkdurchsetzung, da sie nicht digitalisiert oder mit einem bestimmten Autokennzeichen verbunden sind.
Infolgedessen werden die Inhaber von Parkkarten für Personen mit Behinderung, die in den meisten Gemeinden vom Parken in der blauen Zone und von der Entrichtung der Gebühr in der gebührenpflichtigen Zone befreit sind, nicht immer vom Scanner erkannt, der daher die am Armaturenbrett des geparkten Fahrzeugs angebrachte Parkkarte für PHM nicht berücksichtigt. Infolgedessen wird in den meisten Fällen fälschlicherweise ein Strafzettel für Fahrzeuge mit einer Parkkarte für PMB ausgestellt.
Das von den genannten Partnern entwickelte neue System löst alle diese Probleme.
Ein einheitliches System für das ganze Land
Das neue System besteht aus zwei Elementen:
- Ein zentrales Parkberechtigungsregister, das von allen Städten und Gemeinden in Belgien genutzt werden kann, um eine digitale Parkberechtigung für Personen mit Behinderungen abzufragen, bei der nur ein Autokennzeichen gleichzeitig mit einer Parkkarte verknüpft werden kann;
- eine Applikation, die es dem Inhaber einer Parkkarte für Personen mit Behinderungen auf möglichst zugängliche Weise ermöglicht, ein digitales Parkrecht zu aktivieren (oder aktivieren zu lassen).
Was bedeutet das für Personen mit Behinderungen?
Personen mit Behinderungen, die über eine Parkkarte verfügen, müssen sich nur einmal auf der neuen Plattform registrieren und können ihre Parkkarte selbst mit einem oder mehreren Autokennzeichen verknüpfen. Die Plattform ist für alle Städte und Gemeinden zugänglich, die sich dem System angeschlossen haben.
Selbstverständlich kann eine Person mit Behinderung nur ein einziges Fahrzeug kostenlos parken. Sie kann aber jederzeit ein anderes Fahrzeug und damit ein anderes Kennzeichen aktivieren, das mit seiner Parkkarte verbunden ist. Konkret bedeutet dies, dass zu jedem Zeitpunkt nur ein einziges geparktes Fahrzeug (über das Kennzeichen) mit der Parkkarte verknüpft werden kann. Damit wird das Problem der Nichterkennung der Parkkarte durch Scan-Fahrzeuge gelöst und die Mobilität von Personen mit Behinderungen erheblich erleichtert.
Beispiel: Peter hat ein eigenes Auto. Er meldet sich im System an und verknüpft sein Kennzeichen mit seiner Parkkarte. Gelegentlich fährt er aber auch mit seiner Schwester. Dann ist es praktisch, dass diese auch ihr Auto gemäß den städtischen Vorschriften für Personen mit Behinderungen mit Parkkarte parken kann (Befreiung von der blauen Zone, kostenloses Parken usw.). Peter verknüpft das Kennzeichen seiner Schwester mit seiner Parkkarte. Wenn Peter mit seinem eigenen Auto fährt, aktiviert er sein Kennzeichen. Wenn Peter mit seiner Schwester fährt, aktiviert er das Kennzeichen seiner Schwester.
Da die Daten über die neue Plattform in ganz Belgien ausgetauscht werden können, müssen sich Personen mit Behinderungen, die eine Parkkarte besitzen, nicht mehr auf verschiedenen Plattformen anmelden, je nachdem, in welcher Gemeinde sie parken möchten. Außerdem erleichtert die gemeinsame Nutzung dieser Daten den Parkwächtern die Betrugsbekämpfung und damit das Aufspüren von abgelaufenen, ungültigen Parkkarten für Personen mit Behinderungen oder von missbräuchlich verwendeten Parkkarten.
Die Einführung des neuen Systems in ganz Belgien ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich sowohl Minister Lalieux und die föderalen Regierungsstellen als auch die Behindertenorganisationen diesen Ansatz voluntaristisch unterstützen, wobei zugleich die derzeitigen Vergünstigungen behalten bleiben: diejenigen, die sich als Inhaber einer Parkkarte für Personen mit Behinderungen registrieren lassen, können weiterhin Parkvorteile genießen, kostenlos oder zu einem ermäßigten Tarif.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Applikation von der Zielgruppe getestet wird.
Alle an Bord
Der Erfolg des Systems hängt natürlich von der Zahl der Städte und Gemeinden ab, die sich dem System anschließen. Zumindest die Vlaamse Vereniging van steden en gemeenten, die Union des villes et communes de Wallonie und Brulocalis haben ihre Mitglieder aufgefordert, sich dem System anzuschließen. Die Applikation wird von der Stadt Antwerpen entwickelt und kann mit flämischen Subventionen im Rahmen des Projekts Gemeente zonder Gemeentehuis rechnen. Die GD Personen mit Behinderungen des FÖD Soziale Sicherheit zieht den Karren zusammen mit den Vereinigungen von Städten und Gemeinden.
Teilnehmende Städte und Gemeinden
- Antwerpen
- Schelle
- Lint
- Wommelgem
- Kortemark
- Kortrijk
- Oostende
- Roeselare
- Blankenberge
- Berlare
- Temse
- Laarne
- Waasmunster
- Evergem
- Genk
- Peer
- Löwen
- Vilvoorde
- Brüssel
- Evere
- Watermaal-Bosvoorde
- Vorst
- Koekelberg
- Woluwe-Saint-Pierre
- Schaarbeek
- Anderlecht
- Ganshoren
- Sint-Agatha-Berchem
- Oudergem
- Sint-Lambrechts-Woluwe
- Elsene
- Sint-Gillis
- Jette
- Sint-Jans-Molenbeek
- Uccle
- Etterbeek
Informationen
Generaldirektion für Personen mit Behinderungen (GD HAN), Verwaltungszentrum Kruidtuin - Finance Tower, Kruidtuinlaan 50 bus 100, Brüssel 1000.
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